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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsgegenstand

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen FD Mopro GmbH (nachfolgend "Lieferant" oder „wir“ genannt) und dem Unternehmer (nachfolgend "Käufer" genannt) hinsichtlich des Verkaufs von Milch- und Käseprodukten.

Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

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1.2

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung schriftlich zugestimmt haben.

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2. Vertragsabschluss

2.1

Die Angebote des Lieferanten sind freibleibend und unverbindlich. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.

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2.2

Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Lieferant die Bestellung des Kunden schriftlich oder durch Lieferung der Produkte bestätigt. Der Vertrag erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer richtig und rechtzeitig erfolgt. Dies gilt nur, wenn die Nichtlieferung nicht von uns zu verantworten ist, insbesondere wenn ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Zulieferer abgeschlossen wurde. Unsere Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Einer schriftlichen Auftragsbestätigung gleich kommt die Ausführung des Geschäftes durch den Verkäufer.

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3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1

Die Preise für die Produkte ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste des Lieferanten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

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3.2

Die Zahlung erfolgt nach den im Angebot oder in der Rechnung des Lieferanten angegebenen Bedingungen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis fällig und zu zahlen innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen.

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3.3

Der Käufer ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung nur insoweit berechtigt, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

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3.4

Der Käufer kommt in Verzug, wenn die vorstehende Zahlungsfrist abläuft. Während des Verzugs ist der Kaufpreis zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz nach § 288 Absatz 2 BGB in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.

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3.5

Sofern nach Vertragsschluss abzusehen ist, dass unser Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises aufgrund von mangelnder Leistungsfähigkeit von Seiten des Käufers gefährdet ist, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Die gesetzlichen Vorschriften über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben insoweit unberührt.

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4. Lieferfrist und Lieferverzug

4.1

Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 2 Wochen ab Vertragsschluss. Die Lieferung kann in Teillieferungen erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel dem Lieferanten innerhalb von einem Tag schriftlich mitzuteilen.

Auf Beanstandungen wegen einer Differenz zwischen den gelieferten und den auf den Transportpapieren angegebenen Mengen oder offensichtlichen Transportschäden an der Ware wird nur eingegangen, wenn der Käufer sich beim Empfang der Ware die Beanstandung bescheinigen lässt.

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4.2

Wenn der Verkäufer im Lieferverzug ist und eine vom Käufer gesetzte Nachfrist ungenutzt verstrichen ist, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Lieferung noch nicht erfolgt ist. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit zu verschieben.

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4.3

Ansprüche auf Schadenersatz wegen Verzögerung und Ersatzansprüche bei Nichtlieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die die Lieferung erheblich erschweren oder unmöglich machen, unabhängig von betrieblichen oder außerbetrieblichen Ursachen. Falls die Vertragsdurchführung für eine der Parteien unzumutbar wird, kann sie sich teilweise vom Vertrag zurückziehen, wobei ein schriftlicher Rücktritt erforderlich ist.

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4.4

Im Falle von vertraglich vereinbarten Lieferfristen, die auf Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können, wird der Käufer unverzüglich über den Umstand informiert. Gleichzeitig wird die voraussichtliche oder neue Lieferfrist mitgeteilt. Bei anhaltender Nichtverfügbarkeit der Leistung kann der Verkäufer ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten und erstattet dem Käufer jegliche bereits erbrachte Gegenleistung. Die Nichtverfügbarkeit kann beispielsweise durch verspätete Selbstbelieferung, kongruente

Deckungsgeschäfte, Störungen in der Lieferkette (z.B., durch höhere Gewalt) oder mangelnde Beschaffungsverpflichtung im Einzelfall verursacht sein.

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5. Verpackung

Verpackungsmaterialien werden nicht zurückgenommen, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart. Bei Spezialverpackungen trägt etwaige zusätzliche Kosten der Käufer.

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6. Eigentumsvorbehalt

6.1

Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Lieferanten bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung.

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6.2

Bevor nicht eine vollständige Bezahlung der gesicherten Forderungen erfolgt ist, dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Der Käufer hat uns unverzüglich für den Fall, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen, schriftlich zu benachrichtigen.

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6.3

Für den Fall eines vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen.

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6.4

Der Käufer ist bis auf Widerruf befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

Erfolgt die Verarbeitung oder Mischung der Ware mit uns nicht gehörenden Gegenständen oder Waren, erwerben wir Miteigentum an der entstehenden neuen Ware im Verhältnis zum Wert unserer gelieferten Ware im Vergleich zu den übrigen verarbeiteten Gegenständen.

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6.5

Für den Fall, dass der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20% übersteigt, geben wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

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7. Gewährleistung und Haftung

7.1

Wir gewährleisten, dass die gelieferten Produkte frei von Mängeln sind. Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich nach Erhalt schriftlich zu rügen. Mängelansprüche des Käufers bestehen nur,

soweit der Käufer seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist.

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7.2

Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Lieferant haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden.

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7.3

Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Käufers aus gesondert abgegebenen Garantien, insbesondere von Seiten des Herstellers.

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7.4

Die Grundlage unserer Gewährleistung im Rahmen der Mängelhaftung bildet in der Regel die Vereinbarung mit Käufern hinsichtlich der Beschaffenheit und der vorausgesetzten Verwendung der Ware. Eine Beschaffenheitsvereinbarung umfasst alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Bestandteil des einzelnen Vertrages sind. Grundsätzlich gilt als Beschaffenheit der Ware nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

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7.5

Für Mängel, die der Käufer gemäß § 442 BGB bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt, haften wir nicht.

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7.6

Sofern die gelieferte Ware mangelhaft sein sollte, steht uns als Verkäufer ein Wahlrecht zu, ob wir eine Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) erbringen.

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7.7

Für die zu leistende Nacherfüllung hat der Käufer uns die notwendige Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Insbesondere hat der Käufer uns die Ware, für welche er einen Mangel geltend gemacht hat, zu Prüfungszwecken zu übergeben.

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7.8

Die Aufwendungen, welche zu Prüfungszwecken und zur Nacherfüllung notwendig sind (Transport-, Arbeits-, und Materialkosten), erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fall, dass ein Mangel vorliegt.

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7.9

Der Käufer kann nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn eine vom Käufer für die Nacherfüllung zu setzende Frist erfolglos abgelaufen ist oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

 

8. Verjährung

Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts finden auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers Anwendung, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, dass die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung gemäß der §§ 195, 199 BGB im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen würde. Schadensersatzansprüche des Käufers sowie solche nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

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9. Auslandslieferungen

Für Verträge mit ausländischen Verkäufern findet ausschließlich deutsches Recht Geltung.

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10. Datenschutz

Der Lieferant verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Die Datenschutzrichtlinien des Lieferanten sind auf der Website verfügbar.

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11. Schlussbestimmungen

11.1

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln.

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11.2

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

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12. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein, wird hierdurch die Ungültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt wird, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Geschäftsbedingungen entspricht.

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